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Nachtrag: CH-Kleber-Bussen? „Geldmache und Diskriminierung!“

Nachtrag zur Diskussion über die Kontrollschilder: Schon 2013 wurde das Thema mittels einer Motion auf politischer Ebene behandelt. Der Name dieser Motion im Parlament: „Bussen wegen fehlendem CH-Kleber? Dahinter stecken Übereifer und klare Diskriminierungsabsichten!“

 

Hier ein Auszug der oben erwähnten Motion im Schweizer Parlament (Quadri Lorenzo, Fraktion der Schweizerischen Volkspartei, Lega dei Ticinesi), die das CH-Kleber-Problem bereits im Jahre 2013 thematisierte:

 

Skandalöse Geldmache: Die CH-Kleber-Bussen in Italien

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Bekanntermassen sind auf den Schweizer Kontrollschildern sowohl das Schweizer Wappen wie auch das Wappen des jeweiligen Kantons abgebildet. Es kann also nicht der geringste Zweifel über den Zulassungsstaat aufkommen.

 

Das Wiener Übereinkommen über den Strassenverkehr von 1968 sieht in Artikel 37 Absatz 1 Buchstabe a, folgendes vor: Ausser dem Kennzeichen muss jedes Kraftfahrzeug im internationalen Verkehr hinten ein Unterscheidungszeichen des Staates führen, in dem es zugelassen ist.

Auf dieser gesetzlichen Grundlage, mit Übereifer (und klaren Diskriminierungsabsichten) angewendet, begründet Italien die Bussen für Schweizer Fahrzeuge, die das Kennzeichen „CH“ nicht haben. Das Schweizer Wappen auf unseren Kontrollschildern sei nach dem obenzitierten Artikel des Wiener Übereinkommens kein ausreichendes Unterscheidungszeichen, daher sei die Abkürzung „CH“ notwendig.

 

 

 

Bundesrat: Das vordere Autoschild ist schuld

i.pinimg.comBundesrat: Das vordere Autoschild ist schuld

Die Bestimmungen zu den Unterscheidungszeichen des Zulassungsstaates von Motorfahrzeugen und Anhängern sind in Artikel 37 des Übereinkommens vom 8. November 1968 über den Strassenverkehr (Wiener Übereinkommen; SR 0.741.10) enthalten.

Nach diesen Bestimmungen, die auch für die Schweiz gelten, muss jedes Motorfahrzeug im internationalen Verkehr ausser dem Nummernschild ein Unterscheidungszeichen des Staates führen, in dem es zugelassen ist. Dieses Zeichen kann entweder unabhängig vom Nummernschild angebracht oder Bestandteil desselben sein. Wenn das Unterscheidungszeichen Bestandteil des Nummernschildes ist, muss es auch auf dem vorderen Nummernschild angebracht sein. (Wir Töffahrer werden also auch gebüsst) weil das Unterscheidungszeichen auf dem vorderen Auto-Nummernschild der Schweiz nicht enthalten ist. Deshalb sind in der Schweiz zugelassene Motorfahrzeuge im internationalen Verkehr mit einem unabhängigen Unterscheidungszeichen (CH-Kleber) zu versehen.

 

 

 

Stellungnahme des Bundesrates vom 21.08.2013:

www.watson.ch

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„Der Bundesrat ist der Auffassung, dass das Aufkleben dieses unabhängigen Unterscheidungszeichens zumutbar ist. Unter diesen Umständen besteht aus Sicht des Bundesrates keine Notwendigkeit, das Wiener Übereinkommen entsprechend anzupassen“.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Quelle:

13.3464 Motion: „Ungerechtfertigte Bussen aufgrund des fehlenden CH-Klebers für Schweizer Autofahrer im Ausland verhindern“

 

 

Fazit:

Wegelagerer und Raubritter einst … und heute? www.ksta.de

Statt einer Initiative zur Einführung eines EU-Kontrollschildes, sollte das Stimmvolk lieber den Bundesrat dazu bewegen hinsichtlich der kleinkarierten Auslegung des Wiener Abkommens in Italien und Österreich zu intervenieren. Er sollte darauf hinwirken, dass das Wiener Übereinkommen über den Strassenverkehr so geändert wird, dass das Schweizer Wappen auf unseren Kontrollschildern eindeutig und ausdrücklich als das verlangte Unterscheidungszeichen gilt. Wir sollten uns mit diesen EU-Kasperlgeschichten nicht weiter erpressen lassen. Im Falle eines Scheiterns könnte man auch den gesetzlichen Status des blauen EU-Streifens am Nummernschild aberkennen und ebenfalls Nationalitätssticker vorschreiben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Scherzfrage an die italienischen Behörden zum iranischen Kennzeichen: EU-konform oder bussentauglich?

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