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Töff-Führerschein – Direkteinstieg und neue Regelungen

Töff-Führerschein

2020 ist das letzte Jahr, in dem der Direkteinstieg möglich ist. Nur noch dieses Jahr können Personen ab 25 Jahren direkt mit einem „grossen“ Töff das Abenteuer Motorrad starten. Wie das genau abläuft, und was es ab 2021 für den grossen Töff-Führerschein braucht.

Klar, die meisten unserer Leser fahren – teilweise bereits seit Jahren – schon Motorrad. Für unsereins ändert sich mit dem Fallen des Direkteinstiegs nicht viel. Und doch wurde ich in letzter Zeit häufig von Freunden und Bekannten nach den Regelungen bezüglich den Töff-Führerschein gefragt. Dieser Artikel ist für alle die Töfffahrer unter euch, denen es genauso geht – und natürlich auch für alle diejenigen, die sich überlegen, mit dem besten Hobby der Welt zu starten (herzlich Willkommen in der Community übrigens).

So funktioniert der Direkteinstieg

Zuerst dazu, was der Direkteinstieg überhaupt ist. Der Direkteinstieg ermöglicht es willigen künftigen Motorradfahrern und -Fahrerinnen, noch bis Ende 2020 direkt mit einem Motorrad ihrer Wahl in die Töffkarriere zu starten. Das heisst, es gibt keine Maximalleistung und keinen Maximalhubraum. Wer von der grossen Harley oder vom schnellen Supersportler träumt, kann sich diesen Traum relativ unkompliziert erfüllen. Dieser Direkteinstieg fällt allerdings ab 2021 ersatzlos weg. Was das dann genau bedeutet, dazu später mehr. Nun erstmal dazu, wie es noch bis Ende Jahr läuft.

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„Erstlinge“

Wer über 25 Jahre alt ist, kann direkt den Lernfahrausweis der unbeschränkten Kategorie A beantragen. Ist dies der erste Führerschein, der erworben wird, braucht’s zusätzlich zum Sehtest (müssen alle einreichen, sofern der letzte älter als zwei Jahre ist) die Bestätigung über die Teilnahme an einem Nothelferkurs, und es muss eine theoretische Prüfung abgelegt werden. Weiter müssen „Erstlinge“ vor dem Ablegen der praktischen Prüfung den VKU (Verkehrs-Kunde-Unterricht) besuchen und erhalten nach der praktischen Prüfung den Ausweis auf Probe.

Töff-Fahren für Autofahrer

Wer hingegen bspw. bereits einen Auto-Führerschein (Kategorie B) hat, kann sich all das schenken. Besitzer eines Führerscheins der Kategorie B brauchen also nur einen Sehtest, um den Motorrad-Lernfahrausweis zu beantragen. Mit dem Lernfahrausweis darf anschliessend – natürlich mit dem blauen L am Töff – alleine Motorrad gefahren werden. Es braucht keine Begleitung. Mit dem L darf jedoch nur in der Schweiz gefahren und nur ein Passagier mitgenommen werden, falls dieser selbst über einen Motorradführerschein verfügt.

 

Hat man das L, muss innerhalb von vier Monaten die praktische Grundschulung absolviert werden, hat man diese hinter sich, wird der Lernfahrausweis um ein Jahr verlängert und man ist zur praktischen Prüfung zugelassen. Ist diese erstmal bestanden, heisst’s freie Fahrt mit dem „grossen“ Töff-Führerschein!

Übergangsbestimmungen

Als Autofahrer, der über 25 Jahre alt ist, ist der Töff-Führerschein also eine relativ kurze Sache: Lernfahrausweis beantragen, Grundkurs besuchen, Prüfung ablegen. So ist’s eben allerdings nur noch 2020. Glücklicherweise gibt’s allerdings einige Übergangsbestimmungen. So muss lediglich der Lernfahrausweis bis zum 31. Dezember 2020 beantragt werden, Grundschulung und Prüfung können auch 2021 absolviert werden. Und das ist denn auch die wichtigste Message aus diesem Artikel: Wer noch vom Direkteinstieg profitieren möchte, muss seinen Lernfahrausweis zwingend vor dem 31.12.2020 beantragen.

So geht’s ab 2021

Denn ab 2021 wird das erwerben eines unbeschränkten Töff-Ausweises ein wenig komplizierter. Und zwar so:

Kategorie AM

Ab 15 Jahren; Kleinmotorräder, Fahrzeuge bis 50 ccm oder 4 kW (5,5 PS), max. 45 km/h;
• 12 Std. Grundschulung für Einsteiger
• praktische Fahrprüfung
• Inhaber Kat. B (Auto): Grundschulung, prüfungsfrei

Kategorie A1

Neu (mehr dazu) ab 16 Jahren; Motorräder & Roller bis 125 ccm, max. 11 kW (15 PS);
• 12 Std. Grundschulung für Einsteiger
• praktische Fahrprüfung
• Inhaber Kat. B (Auto): Grundschulung, prüfungsfrei

Kategorie A2 (A-beschränkt)

Ab 18 Jahren, wie bisher; Motorräder & Roller bis max. 35 kW (48 PS);
• 12 Std. Grundschulung für Einsteiger
• praktische Fahrprüfung

Kategorie A (unbeschränkt)

Ab 20 Jahren, wie bisher; Motorräder & Roller mit mehr als 35 kW (48 PS);
• NEU: zwingend 2 Jahre Fahrpraxis Kategorie A2 mit Prüfung
• praktische Fahrprüfung

 

Die 12-stündige praktische Grundschulung muss – egal für welche Kategorie – nur einmal absolviert werden. Wer ab 2021 den grossen Führerschein will, muss hingegen zwei praktische Prüfungen ablegen, einmal für die Kategorie A2 und (frühestens) zwei Jahre später für die Kategorie A.

 

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