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Via sicura: Bundesrat will ungewollte Härtefälle vermeiden

Via Sicura

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. August 2020 ein Revisionspaket zum Strassenverkehrsrecht in die Vernehmlassung geschickt. Es umfasst eine Anpassung des Strassenverkehrs- und des Ordnungsbussengesetzes sowie die Revision von acht Verordnungen.

Mehr Verhältnismässigkeit

„Der Bundesrat schlägt in Erfüllung eines Auftrags des Parlaments vor, mit der Anpassung des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) die im Rahmen von ‚Via sicura‘ eingeführten Rasermassnahmen verhältnismässiger auszugestalten und so ungewollte Härtefälle zu vermeiden.“ Dies schreibt das Bundesamt für Strassen (ASTRA) in einer Mitteilung. Die Gerichte sollen neu im Einzelfall die konkreten Umstände prüfen und frei entscheiden können, welches Strafmass dem jeweiligen Fall Rechnung trägt.

Helmpflicht für E-Bike-Fahrer

In den letzten Jahren habe sich die Zahl der schweren E-Bike-Unfälle fast verfünffacht. Um diesen Trend zu brechen und Unfälle zu vermeiden, wolle der Bundesrat mit rasch realisierbaren Massnahmen auf Verordnungsebene die Sicherheit erhöhen: Alle E-Bike-Fahrer sollen dazu verpflichtet werden, einen Helm zu tragen und das Licht auch tagsüber einzuschalten. Schnelle E-Bikes sollen darüber hinaus künftig mit einem Tacho ausgerüstet sein, damit sie die Geschwindigkeitsvorgaben genau einhalten können.

Batterien oder Wasserstoff

Weiter schreibt das ASTRA: „Neue Technologien ermöglichen es, den Treibstoffverbrauch und die Treibhausgasemissionen im Strassengüterverkehr zu senken. Dazu zählen Bauweisen zur Verbesserung der Aerodynamik der Fahrzeuge und der Einsatz von elektrischen Antrieben mit Batterien oder auf Wasserstoffbasis. Das geltende Recht behindert jedoch solche Möglichkeiten, weil sich der Einsatz umweltfreundlicher Technologien negativ auf die Nutzlast oder das Ladevolumen der Fahrzeuge auswirkt.“

Maximale Längen und Gewichte anpassen

Der Bundesrat wolle darum, dass die Höchstlängen und die höchstzulässigen Gewichte von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen um das erforderliche Mehrgewicht oder die erforderliche Zusatzlänge erhöht werden können. Die Ladekapazität der Fahrzeuge dürfe dabei nicht vergrössert werden.

Autonome Fahrtests auf der Strasse

Die Assistenzsysteme der Fahrzeuge werden laufend verbessert. Künftig werde es möglich sein, mit einem Auto zu fahren, ohne dass die Lenker das Fahrgeschehen permanent überwachen müssen, so das ASTRA. „Um auf solche Entwicklungen rasch reagieren zu können, soll der Bundesrat im Strassenverkehrsgesetz neu die Kompetenz erhalten, die konkreten Regelungen auf Verordnungsstufe zu erlassen. Zudem werden die Rahmenbedingungen festgelegt, die der Bundesrat in Ausübung seiner Kompetenz zu beachten hat. Mit der Revision wird zudem eine rechtliche Basis geschaffen, damit das Bundesamt für Strassen (ASTRA) Versuche mit vollautomatisierten Fahrzeugen auf öffentlichen Strassen bewilligen kann. Mit solchen Tests können wichtige Erkenntnisse gewonnen werden.“

Die Vernehmlassung zum Revisionspaket dauert bis am 12. Dezember 2020.

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