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Bussen als QR-Code

Wer ab dem 2. März in der Stadt Zürich eine Parkbusse einfängt, findet unter dem Scheibenwischer keinen Einzahlungsschein mehr, sondern nur noch einen QR-Code.

Bis anhin erhielten Gebüsste in Zürich eine Übertretungsanzeige mit Einzahlungsschein, um die Ordnungsbusse zu bezahlen und einem Hinweis, um was für eine Übertretung es sich handelt. Ab dem 2. März 2020 wird die Stadtpolizei Zürich nur noch Übertretungsanzeigen mit QR-Codes aber ohne Einzahlungsscheine und entsprechenden Hinweis aushändigen, bzw. ausstellen.

Online, aber auch noch per Post

Die Gebüssten haben die Möglichkeit den QR-Code mit der Kamera des Smartphones zu scannen und gelangen so direkt zum Online-Bussenschalter der Stadtpolizei Zürich. Alternativ kann der Einstieg auch via www.stadt-zuerich.ch/bussen erfolgen. Personen, welche den Online-Bussenschalter nicht nutzen möchten oder nicht können, werden wie bis anhin 30 Tage nach der Ausstellung der Ordnungsbusse eine Übertretungsanzeige mit Einzahlungsschein und den entsprechenen Hinweisen per Post erhalten.

Ordnungsbussen in der Stadt Zürich gibt es per 2. März 2020 nur noch als QR-Code. Grafik: Stadtpolizei Zürich.

Kreditkarte, Postfinance, Twint

Auf dem Online-Portal kann die Ordnungsbusse mittels Kreditkarte, Postfinance oder Twint bezahlt werden. Zudem erhalten sie die Möglichkeit gegen die Ordnungsbusse Einwand zu erheben. Es besteht aber auch die Möglichkeit, mitzuteilen, wer mit dem betroffenen Fahrzeug unterwegs war oder einen Einzahlungsschein mit Referenznummer zu bestellen. Die Informationen auf dem Portal werden in vier Sprachen zur Verfügung gestellt.

Einfachere Kommunikation

Durch die Einführung der neuen Übertretungsanzeigen erhofft sich die Stadtpolizei Zürich eine Erleichterung der Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie eine Reduzierung des administrativen Aufwands. Nach wie vor sei es möglich, gegen Abgabe einer Quittung, eine Busse direkt vor Ort oder in einer Polizeiwache der Stadtpolizei Zürich bar zu begleichen.

Neues Schweizer Ordnungsbussengesetz

Die Anpassung in Zürich erfolgt vor dem Hintergrund, dass am 1. Januar 2020 schweizweit das neue Ordnungsbussengesetz sowie die neue Ordnungsbussenverordnung in Kraft getreten ist. Neben einfachen Übertretungen des Strassenverkehrsgesetzes werden neu auch geringfügige Verstösse gegen andere Gesetze im Ordnungsbussenverfahren sanktioniert. Dies betrifft zum Beispiel Verstösse gegen das Binnenschifffahrtgesetz, das Waffengesetz, das Betäubungsmittelgesetz, das Umweltschutzgesetz, das Waldgesetz und das Jagd- und Fischereigesetz (Details unter: Ordnungsbussen auch ausserhalb des Strassenverkehrs).

 

 

Link: Information Flyer Übertretungsanzeige Zürich

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