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Klapphelme: Kinnteil schliessen

Was vielen nicht bewusst ist: Klapphelme gehören während der Fahrt geschlossen. Ausser, es handelt sich um einen doppelt geprüften Helm.

Bei einem kurzen Stopp unterwegs bieten Klapphelme, an denen das Kinnteil nach oben geklappt werden kann, eine willkommene Gelegenheit, um ungehindert frische Luft zu tanken. Für Brillenträger gestaltet sich ausserdem das Auf- und Absetzen der Sehhilfe oftmals komfortabler. Viele Motorradfahrer wissen jedoch nicht, dass das Kinnteil bei den meisten Klapphelm-Modellen nach Herstellerangaben während der Fahrt geschlossen sein muss.

Gefahr der Hebelwirkung beim Sturz

Es ist also nicht erlaubt mit hochgeklapptem Kinnteil zu fahren, erinnert das deutsche Institut für Zwieradsicherheit. Der Grund: Das nach oben geöffnete Kinnteil ist ein Sicherheitsrisiko. Dabei können vor allem die Umverteilung des Helmgewichtes sowie die Belastungen bei höheren Geschwindigkeiten, die auf Helm und Kopf einwirken, stark zunehmen. Zudem besteht die Gefahr, während eines Sturzes mit dem Kinnteil irgendwo hängen zu bleiben. Das in Höhe der Stirn liegende Kinnteil wirkt dann wie ein Hebel.

Wenn das Kinnteil nach hinten geklappt wird

Es gibt jedoch auch Klapphelme, mit denen die Fahrt im geöffneten Zustand gestattet ist. Bei diesen wird das Kinnteil meist weiter nach hinten geschoben und speziell arretiert. Wie mit dem jeweiligen Helm umzugehen ist, verrät seine Zulassung bzw. die ECE-Kennzeichnung. Die ECE regelt in Nr. 22 die einheitlichen Bedingungen für die Genehmigung der Schutzhelme und ihrer Visiere, prüft hier nach dem Verfahren „Helm mit Kinnbügel“ (P) und „Helm ohne Kinnbügel“ (J). Ob „P“ oder „J“ zeigt der Aufnäher am Kinnriemen oder im Helmfutter.

Doppelte Homologation

Einige Modelle sind als geschlossener Helm, zusätzlich aber auch als Jethelm homologiert, sind dann quasi doppelt geprüft und mit einem „P/J“ gekennzeichnet, und dürfen mit zurückgeschobenem Kinnteil gefahren werden. Ein Helm nur mit P-Vermerk aber nicht.

Kinnteilprüfung seit 2004

Die Kinnteilprüfung gibt es seit Anfang 2004. Sollte der Helm keinerlei Kennzeichnung besitzen, ist er vermutlich älter als 14 Jahre und sollte dringend ausgetauscht werden.

Roof Boxer V8 Klapphelm

Ein Beispiel für einen Klapphelm, der auch als Jethelm zugelassen ist und entsprechend mit nach hinten geklapptem Kinnteil gefahren werden darf, ist der Roof Boxer V8 Klapphelm. Die ungewöhnliche Optik und die biaxiale Kinnteilführung für das Auf- und Zuklappen des Kinnteils bei geschlossenem Visier, machen den Boxer V8 von Roof zu einem besonderen Klapphelm.Technische Details: Visier: leicht getönt, mit beschlaghemmender Beschichtung; Material: Composite-Fiberglas; Verschluss: Drucktastenverschluss, automatische Sicherheitsverschlüsse; Gewicht: ca. 1.600 Gramm; Futter: Komfort-Innenfutter, schnell herausnehmbar; Belüftung: Kinnbereich regulierbar, Oberkopfbe- und Entlüftung mit Ein-Knopf-Bedienung; Prüfungen: ECE 22.05 (P/J) (als Integral- und Jethelm getestet) Quelle: ampnet/jri/louis.de

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