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Einfacher zu Tempo 30 und Spuren für Carpooling

Der Bundesrat will die Anordnung von Tempo 30 auf siedlungsorientierten Strassen innerorts erleichtern. Ausserdem soll es exklusive Spuren für Autos mit mehreren Insassen geben.

Tempo 30 löst innerorts das bisherige Limit „Generell 50“ immer öfter ab. Um aber beispielsweise eine 30er-Zone einzurichten, braucht es heute ein Gutachten. Der Bundesrat schlägt darum vor, dass Behörden für die Anordnung von Tempo 30 auf siedlungsorientierten Strassen auf dieses Gutachten verzichten können. Dies teilt das Bundesamt für Strassen ASTRA mit.

Mehr Gründe für Tempo 30 möglich

Heute können Behörden Tempo 30 nur zur Verminderung besonderer Gefahren im Strassenverkehr, zur Reduktion einer übermässigen Umweltbelastung oder zur Verbesserung des Verkehrsflusses anordnen. Künftig sollen sie 30er-Zonen aber auch aus weiteren, in den örtlichen Verhältnissen liegenden Gründen, einrichten können. Genau so, wie das bei den übrigen Verkehrsanordnungen und -beschränkungen der Fall ist.

Weiterhin 50 auf verkehrsorientierten Strassen

30er-Zonen sollen aber nach wie vor einer Verfügung und einer Veröffentlichung bedürfen. Zudem solle auf den verkehrsorientierten Strassen innerorts weiterhin grundsätzlich Tempo 50 gelten. Ebenso sollen auf diesen Strassen die bisherigen Voraussetzungen für Geschwindigkeitsreduktionen gelten. Das stelle sicher, dass das übergeordnete Verkehrsnetz seine Funktion behält. Denn der Verkehr solle auf diesem übergeordneten Netz bleiben.

Symbol für Mitfahrgemeinschaften (Carpooling)

Ausserdem sei zur Verringerung von Verkehrsüberlastung und Umweltbelastung die Bildung von Fahrgemeinschaften (Carpooling) wünschenswert. Diese können gefördert werden, indem ihnen besondere Rechte eingeräumt würden. So zum Beispiel durch die exklusive Benutzung von Fahrstreifen durch Fahrzeuge mit mehreren Insassen. Neu solle deshalb ein Symbol „Mitfahrgemeinschaften“ in die Signalisationsverordnung aufgenommen werden. Dieses zeigt ein Auto mit mehreren Insassen.

 

Die UVEK-Ämter in Ittigen (Kanton Bern) setzen seit Herbst 2017 auf Carpooling. Nach dem Erfolg eines zweijährigen Pilotversuchs wurde das Konzept beibehalten. Die Umsetzung des Carpooling-Projekts auf dem UVEK-Campus erfolgt unter Federführung des Bundesamts für Strassen (ASTRA). Den Mitarbeitenden steht eine Vermittlungsplattform zur Verfügung, welche Mitarbeitende mit ähnlichen Pendlerstrecken zusammenbringt. Die jährlichen Betriebskosten dieser Plattform liegen im tiefen vierstelligen Bereich. Quelle: ASTRA

 

Das Symbol soll auf einer Zusatztafel dem allgemeinen Fahrverbot, dem Fahrverbot für Motorwagen oder dem Signal „Busfahrbahn“ beigefügt werden können. Mit der Zusatztafel werden Fahrgemeinschaften von der signalisierten Beschränkung ausgenommen. Die zuständigen Behörden sollen die neue Signalisation auf einzelne Fahrstreifen, aber auch auf die ganze Fahrbahn anwenden können. Das neue Symbol soll auch als Markierung am Boden auf Busstreifen angebracht werden können. Damit wird Mitfahrgemeinschaften die Benützung des Busstreifens erlaubt.

Die Vernehmlassung zu den Anpassungen der Signalisationsverordnung sowie der Verordnung des UVEK zu den Tempo-30-Zonen startete am 10. November 2021 und dauert bis zum 25. Februar 2022.

 

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