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Fällt das Rundstrecken-Rennverbot doch?

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Die Chancen stehen gut, dass das Schweizer Rundstrecken-Rennverbot doch noch fällt. Eine Kommission des Nationalrats hat einen Antrag von Christian Wasserfallen (FDP), der die Bewilligungskompetenz für Rundstrecken-Rennen vom Bund auf die Kantone verschiebt, angenommen.

Die KVF-Nationalrats-Kommission (Verkehr und Fernmeldewesen) erreichte an ihrer Sitzung vom 31. Januar/1. Februar 2022 bezüglich der Revision des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) Erfreuliches. In der Raser-Thematik schlägt sie den beiden Räten vor, den Spielraum für die Gerichtsbarkeit zu erweitern. Und zwar sowohl bei Gefängnisstrafen als auch bei der Höhe der Tagessätze. Ausserdem soll die Mindestmassnahme von 24 Monaten nicht nur auf zwölf, sondern sogar auf sechs Monate sinken.

Rundstrecken-Rennverbot: Aufhebung in Sicht

Für Begeisterung sorgt jedoch vor allem, dass der von FDP-Mann Christian Wasserfallen eingereichte und von SVP-Nationalrat und FMS-Präsident Walter Wobmann mitinitiierte Antrag auf eine Änderung von SVG-Artikel 52 Abs. 1 und 2 bezüglich des Rundstreckenrennverbots durchgekommen ist. Mit 14 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung beantragt die Kommission, das Verbot von öffentlichen Rundstreckenrennen mit Motorfahrzeugen aufzuheben!

Formel E als Wegbereiter

Konkret: Bisher war der Bund in letzter Instanz zuständig für diesbezügliche Sonderbewilligungen, die er bisher nur für Formel E-Rennen ab 2016 für fünf Jahre erteilt hat. Jetzt müsste diese Frist verlängert werden. Die Kommission will nun, dass das Verbot gleich ganz gestrichen wird und neu die Kantone für Bewilligungen zuständig sein sollen.

 

Damit können sich diese nicht mehr auf das in der Bundesverfassung verankerte Generalverbot beziehen und jede Eingabe ohne Prüfung vom Tisch wischen, sondern müssen jedes Projekt selbst auf dessen Verträglichkeit prüfen und entsprechend entscheiden.

Viel mehr Sicherheit als noch vor 67 Jahren

Die Voten von Walter Wobmann und Christian Wasserfallen wirkten offenbar überzeugend: „Dieses Verbot wurde als Folge eines schweren Unfalles in Le Mans 1955 erlassen. Seit dieser Zeit – und das sind nun 67 Jahre (!) – hat sich sehr viel verändert. Heute werden die meisten Rennen auf permanenten Rennstrecken ausgetragen, welche für die Zuschauer sicher sind. Also nicht mehr wie früher auf öffentlichen Strassen. Die Formulierung von Art. 52 bezieht sich auf öffentliche Strassen und nicht auf spezielle Anlagen, die es damals noch gar nicht gab.“

 

Die Rennstrecke von Franciacorta (2018) aus der Luft. Foto: have-fun.ch

 

Das Rundstrecken-Rennverbot diskriminiert eine ganze Sportart

Zudem sei zu beachten, dass Fahrzeuge, Ausrüstung und Ausbildung heute ein enorm hohes Sicherheitsniveau erreicht haben. So sagen die Initianten denn weiter: „Auf einer modernen Rennstrecke fühlt man sich heute sicherer als im normalen Strassenverkehr! Das steinzeitliche Verbot kommt einer Diskriminierung einer ganzen Sportart gleich. Im Motorradbereich haben wir aktuell mit Dominique Aegerter einen Supersport- und mit Schlosser/Fries zwei Seitenwagen-Weltmeister. Doch unsere Profirennfahrer sind wegen dem Rundstrecken-Rennverbot im eigenen Land praktisch mit einem Berufsverbot belegt, was im Übrigen gegen unsere Verfassung ist. Schweizermeisterschaften müssen wegen des Verbots im Ausland durchführt werden, was mit sehr hohem finanziellen und zeitlichem Aufwand verbunden ist.“

Rennsport wird zunehmend CO2-neutral

Zudem würden im Rennsport auch neue Techniken entwickelt und getestet. Zum Stichwort Umwelt heben die beiden hervor: „Ab 2024 muss in der Motorradweltmeisterschaft zu 50% synthetischer Treibstoff eingesetzt werden, und ab 2026 werden es sogar 100% sein. Auch der Motorsport wird zunehmend CO2-neutral! Unser Antrag verlangt deshalb die Aufhebung des völlig überholten Rundstreckenrennverbotes. Allfällige Bewilligungen für Projekte und Veranstaltungen müssten somit von den Kantonen vorgenommen werden, so wie es heute bei allen andern Sportveranstaltungen längst der Fall ist.“

Nationalrat und Ständerat

Bereits im Frühling kommen die KVF-Anträge in den Nationalrat, im Sommer ist dann der Ständerat an der Reihe.

 

 

Link: Nationalrätliche Kommission gegen Tempo 30

Link: Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen KVF

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